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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der PBIKE Artis GmbH (FN 540542 s), Boltzmanngasse 21, 1090 Wien.

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen, Leistungen, Angebote und Annahmen im Fernabsatz zwischen Ihnen („Kunde“) und uns, der PBIKE Artis GmbH (FN 540542 s), Boltzmanngasse 21, 1090 Wien, („PBIKE“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

  2. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Wenn in Folge auf „Unternehmer“ Bezug genommen wird, gilt diese Bestimmung nur für Unternehmer; wenn in Folge „Verbraucher“ genannt sind, gilt diese Bestimmung nur für Verbraucher, aber nicht für Unternehmer; wenn in Folge kein Bezug auf Unternehmer oder Verbraucher erfolgt oder wenn nur der „Kunde“ genannt ist, gilt die Bestimmung für Unternehmer und Verbraucher.

  3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Aufträge und Auftragserweiterungen, selbst wenn im Einzelfall darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Eigenschaften der Waren und Leistungen

  1. Die wesentlichen Eigenschaften der Waren und Leistungen von PBIKE ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung samt Preis auf der Website von PBIKE. Fotos in Drucksorten sowie auf der Website können Symbolfotos sein; Druckfehler und Irrtümer sowie technische und sonstige Änderungen vorbehalten.

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Dieses wird durch Absendung einer Annahmebestätigung durch PBIKE angenommen. Die Annahmebestätigung erfolgt gemäß § 10 Abs 2 ECG unmittelbar nach Erhalt des Anbots des Kunden. Im Sinne von § 12 ECG gelten Vertragsanbote, die außerhalb der Bürozeit (Montag bis Donnerstag, 10 Uhr bis 19 Uhr, Freitag, 10 Uhr bis 19 Uhr) eingehen, erst mit Beginn der Geschäftszeiten des nächsten Werktages als zugegangen.

  2. Ist eine vom Kunden bestellte Ware ausnahmsweise dauerhaft nicht mehr lieferbar, behält sich PBIKE vor, das Vertragsangebot nicht anzunehmen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Preise

  1. In den angegebenen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Alle Preise sind Tagespreise und gelten solange der Vorrat reicht. Ist kein Pauschalpreis vereinbart und sind auch Montagetätigkeiten durch PBIKE vorzunehmen, werden von PBIKE unter Umständen zusätzlich zum Kaufpreis noch Kosten für die Montage verrechnet.

  2. Angebotspreise sind nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar.

  3. Fracht- und Versandkosten sind nicht inkludiert. Die Lieferung der Ware erfolgt über die österreichische Post und/DHL. Die Kosten der Lieferung (Versandkosten) trägt der Kunde.

§ 5 Zahlungsbedingungen / Aufschiebende Bedingung

  1. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte (Visa, Master Card), per Vorauskasse oder Paypal.

  2. Der Kaufvertrag mittels Kreditkarte kommt nur zustande, wenn der Buchungsvorgang mit einer gültigen Kreditkarte durchgeführt und der Zahlungsvorgang von der jeweiligen Kreditkartengesellschaft autorisiert wurde. Zahlungen per Vorauskasse sind unmittelbar nach Erhalt der Annahmebestätigung vollständig zu leisten und gelten erst zum Zeitpunkt des Einganges auf dem Konto von PBIKE als geleistet. Dies gilt auch für Teilrechnungen.

  3. Der Kunde hat im Falle des Verzugs die gesetzlichen Verzugszinsen (Verbraucher 4 % p.a. und Unternehmer 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz) zu zahlen. Weiters hat der Kunde im Falle des Verzugs, die PBIKE bei der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstehenden Kosten der Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu ersetzen. Wenn PBIKE das Mahnwesen selbst betreibt, hat der Kunde pro Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie für die Evidenzhaltung im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,63 zu bezahlen.

  4. Sämtliche Verträge stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Zahlung des Kaufpreises binnen sechs Werktagen nach Vertragsabschluss bei PBIKE einlangt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von PBIKE.

  2. Greifen Dritte auf die Ware, die im vorbehaltenen Eigentum steht (insbesondere durch Pfändungen) zu, so wird der Kunde PBIKE unverzüglich davon benachrichtigen und den Dritten auf die Eigentumsverhältnisse hinweisen. Der Kunde wird bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises über die Ware in keiner Weise rechtsgeschäftlich verfügen.

§ 7 Vertragsrücktritt Onlinekauf

  1. Ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern gelten die Bestimmungen der §§ 11ff Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).

  2. Verbraucher haben das Recht, von einem mit PBIKE im Wege des Fernabsatzes (z.B. Webshop, Telefon, Telefax) geschlossenen Vertrag binnen einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Diese Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt.

  3. Der Verbraucher hat nach § 18 FAGG kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Waren, die nach dessen Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

  4. Bei Annahmeverzug oder aus anderen wichtigen Gründen, insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögen sowie Zahlungsverzug des Kunden, ist PBIKE zum Vertragsrücktritt berechtigt.

§ 8 Gewährleistung

  1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Unternehmern leistet PBIKE für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.

  2. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder untunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrags verlangen.

  3. Unternehmer müssen die gelieferte Ware auf Mängel untersuchen und PBIKE allfällige Mängel innerhalb einer angemessenen Frist von 3 Tagen anzeigen. Die Rechtsfolgen der unterlassenen Mängelrüge gemäß § 377 UGB werden mitvereinbart.

  4. Für Mängel oder Schäden, die ohne Verschulden von PBIKE, insbesondere durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, übermäßige Beanspruchung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, aggressive, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind, haben die Kunden keine gewährleistungs- bzw. schadenersatzrechtlichen Ansprüche gegenüber PBIKE.

§ 9 Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse

  1. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung von PBIKE auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für PBIKE zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 10 Werbung

  1. PBIKE kann Zusendungen, auch Werbung, an die E-Mail-Adresse des Kunden richten. Gemäß § 107 Abs 3 Z 3 TKG kann der Kunde diese Zusendungen jederzeit kostenfrei ablehnen. Der Kunde bestätigt im Sinne des § 107 Abs 5 TKG, dass seine E-Mail-Adresse authentisch ist und er seine Identität weder verschleiert noch verheimlicht.

  2. Der Kunde wird Änderungen an der Wohn- und Geschäftsadresse bekannt geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft noch nicht beidseitig vollständig erfüllt ist.

§ 11 Rechtswahl / Gerichtsstand

  1. Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

  2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das am Sitz von PBIKE örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

  3. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.